Sie suchen nach einem Anwalt für Beamtenrecht, der Sie kompetent und zielorientiert berät? Dann sind Sie bei mir, Dr. Thorsten Eidenmüller, genau richtig. Ich bin spezialisiert auf die rechtlichen Belange von Beamtinnen und Beamten und weiß, worauf es in diesem sensiblen und komplexen Bereich ankommt. Ob es um Themen wie Beförderung, Versetzung oder die Anerkennung dienstrechtlicher Ansprüche geht – ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite.

Bei meiner Beratung lege ich großen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit, damit Sie jederzeit genau wissen, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind und welche Erfolgsaussichten bestehen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit meiner Kanzlei auf und profitieren Sie von meinem umfassenden Fachwissen, meiner Sorgfalt und meiner Einsatzbereitschaft – denn gerade im Beamtenrecht zahlt sich ein verlässlicher und engagierter Partner aus.
Das Beamtenrecht unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom allgemeinen Arbeitsrecht. Beamtinnen und Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat, was sich in eigenen Vorschriften und Regelungen manifestiert. Hierzu zählen unter anderem das Dienstvergehen, die Probezeit oder die besonderen Fürsorgepflichten des Dienstherrn. Diese speziellen Vorgaben können bei Fragen rund um Beförderungen, Disziplinarmaßnahmen oder Ruhestandsregelungen schnell zu Unklarheiten führen.
Ein großer Vorteil:
Gerade im Beamtenrecht ist es wichtig, einen Anwalt an seiner Seite zu haben, der die Besonderheiten des Rechtsgebiets sowie aktuelle Entwicklungen kennt. Ich lege großen Wert auf eine individuelle Beratung, denn oft geht es um langfristige berufliche und finanzielle Fragen. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann Konflikte mit dem Dienstherrn vermeiden oder verkürzen. Kommt es doch zum Verfahren, vertrete ich Sie engagiert durch alle Instanzen.


Tatsächlich ist Beamtenrecht bislang kein Fachanwaltsgebiet, das von den Rechtsanwaltskammern offiziell anerkannt wird.
Während es für viele Rechtsbereiche wie Arbeitsrecht, Familienrecht oder Sozialrecht eigene Fachanwaltstitel gibt, besteht eine solche Möglichkeit im Bereich des Beamtenrechts nicht. Dennoch kann ein Anwalt selbstverständlich umfassende Erfahrung und Expertise in diesem Feld aufbauen und sich so de facto auf Beamtenrecht spezialisieren.
Genau diesen Weg habe ich, Dr. Thorsten Eidenmüller, gewählt. Mein beruflicher Fokus liegt auf dem Beamtenrecht, und ich bilde mich stetig in diesem Bereich weiter, um meinen Mandanten ein Höchstmaß an fachlicher Qualität zu bieten. Durch die Bearbeitung zahlreicher Fälle, die Teilnahme an Fortbildungen und den Austausch in Fachkreisen kenne ich die neuesten Entwicklungen und relevanten Urteile.
So kann ich meinen Mandanten, auch ohne den formellen Titel „Fachanwalt für Beamtenrecht“, eine hochqualifizierte Beratung und Vertretung zusichern. Mit meiner Unterstützung sind Sie in allen Fragen rund um Ihr Dienstverhältnis, Ihren Status als Beamtin oder Beamter und mögliche Konflikte mit Ihrem Dienstherrn bestens aufgehoben.

Das Spektrum der möglichen Problemstellungen im Beamtenrecht ist breit gefächert. So können Streitigkeiten beispielsweise bei Beförderungen entstehen, wenn die Vergabe einer freien Stelle nicht ordnungsgemäß nachvollziehbar ist oder wenn die Dienstbehörde vermeintlich willkürlich entscheidet. Auch das Thema Dienstunfähigkeit spielt eine große Rolle: Ob durch Krankheit, Unfall oder andere Umstände – wenn Beamtinnen und Beamte ihren Dienst nicht mehr regulär ausüben können, stellen sich oft Fragen zur Versetzung in den Ruhestand oder zu möglichen finanziellen Konsequenzen.
Ein weiteres häufiges Thema sind disziplinarrechtliche Schritte, zu denen wir im späteren Verlauf noch ausführlicher kommen werden. Daneben kann es im Beamtenrecht um Nebentätigkeiten, Teilzeitregelungen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen. Wer sich ungerecht behandelt fühlt oder eine Entscheidung des Dienstherrn anfechten möchte, sollte frühzeitig juristische Beratung in Anspruch nehmen. Als Ihr Anwalt für Beamtenrecht analysiere ich zunächst Ihre individuelle Situation, prüfe relevante Fristen und Erfolgsaussichten und zeige Ihnen klar auf, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall die besten sind. Ziel ist stets, Ihre berufliche Laufbahn zu sichern und gegebenenfalls bestehende Ansprüche durchzusetzen, damit Sie sich langfristig auf eine stabile berufliche Zukunft verlassen können.

Das Disziplinarrecht ist ein Teilgebiet des Beamtenrechts und beschäftigt sich mit der Ahndung von Pflichtverletzungen, die Beamtinnen und Beamte im Rahmen ihres Dienstverhältnisses begehen. Wo im „normalen“ Arbeitsverhältnis eine Abmahnung oder Kündigung drohen kann, führen disziplinarrechtliche Verfahren zu Maßnahmen wie Verweisen, Gehaltskürzungen oder – in besonders schweren Fällen – der Entfernung aus dem Dienst.

Ein Anwalt für Disziplinarrecht muss daher die komplexen Zusammenhänge zwischen dem beamtenrechtlichen Status, den laufenden Pflichten und den rechtlichen Konsequenzen im Blick haben.
Kommt es zu disziplinarrechtlichen Vorwürfen, ist die Lage für viele Beamtinnen und Beamte oft einschüchternd: Häufig bestehen Unsicherheiten darüber, welche Sanktionen drohen und wie das Verfahren abläuft. Zudem ist das Vertrauensverhältnis zwischen Beamtin oder Beamtem und Vorgesetzten in solchen Situationen schnell belastet. Genau hier ist eine kompetente Rechtsberatung unerlässlich. Als Anwalt für Disziplinarrecht unterstütze ich Sie dabei, den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen, Akteneinsicht zu erhalten und eine belastbare Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Denn in vielen Fällen lassen sich Vorwürfe entkräften oder zumindest abmildern, wenn sie juristisch fundiert angegangen werden.
Ein disziplinarrechtliches Verfahren muss keineswegs das Ende der beamtenrechtlichen Karriere bedeuten – oftmals lassen sich Kompromisse finden oder Verfahren im Vorfeld beenden.
Wenn ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet wurde, ist schnelle und durchdachte Reaktion gefragt. Hierbei unterstütze ich Sie zunächst bei der Sichtung und Bewertung der Vorwürfe:
Handelt es sich wirklich um ein Dienstvergehen, oder liegen vielleicht gar keine ausreichenden Beweise vor? Welche Schritte unternehmen Ihre Vorgesetzten oder die Dienststelle, und wie können wir angemessen reagieren? Als Anwalt für Disziplinarrecht verfüge ich über das notwendige Know-how, um die Ermittlungen zu hinterfragen, potenzielle Verfahrensfehler offenzulegen und Rechtsmittel fristgerecht einzulegen.
Es ist wichtig, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu suchen, denn im Disziplinarrecht gelten mitunter kurze Fristen, die ungenutzt verstreichen können. Auf Basis einer gründlichen Analyse Ihres Falls entwickle ich eine Verteidigungsstrategie, die sowohl auf die juristischen Rahmenbedingungen als auch auf Ihre beruflichen Perspektiven eingeht. Mein Ziel ist es, negative Folgen für Ihre Beamtenlaufbahn so weit wie möglich abzuwenden und das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Sinne zu erzielen. Bei Bedarf vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht und setze mich für Ihr Recht ein. Gerade im Disziplinarrecht kommt es oftmals auf Feinheiten und genaue Kenntnis der Verfahrensvorschriften an – eine solide anwaltliche Begleitung kann hier entscheidend sein.


Bundesweite Vertretung
Zahlreiche geführte Verfahren
Viel Erfahrung im Beamtenrecht
Effiziente Verfahrensführung
Disziplinar- und Strafverfahren können für Beamtinnen und Beamte gravierende berufliche und persönliche Folgen haben. Anders als im klassischen Arbeitsrecht drohen bei Dienstvergehen disziplinarrechtliche Maßnahmen wie Verweise, Geldbußen oder sogar die Entfernung aus dem Dienst. Parallel dazu können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, beispielsweise wegen Amtsdelikten oder Vorwürfen wie Untreue, Vorteilsnahme oder Verletzung von Dienstgeheimnissen. Als Ihr Anwalt für Beamten- und Disziplinarrecht unterstütze ich Sie umfassend in beiden Bereichen. Ich prüfe den Sachverhalt gründlich, kläre die rechtlichen Möglichkeiten und begleite Sie während des gesamten Verfahrens. Ziel ist es stets, die Verfahren bereits im Anfangsstadium effektiv zu beeinflussen und mögliche Folgen auf ein Minimum zu reduzieren. Mein anwaltlicher Einsatz umfasst dabei sowohl die disziplinarrechtliche Verteidigung als auch die Vertretung Ihrer Interessen in strafrechtlichen Ermittlungen und Verfahren. Meine Erfahrung zeigt: Eine frühzeitige, kompetente und strategische Vorgehensweise ist entscheidend, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre beamtenrechtliche Karriere zu sichern. Vertrauen Sie auf eine fundierte juristische Betreuung und eine durchsetzungsstarke Vertretung in sämtlichen disziplinarischen und strafrechtlichen Angelegenheiten – kompetent, diskret und zielorientiert.


Beamtinnen und Beamte können nicht nur in Verfahren als Beschuldigte auftreten, sondern oft auch selbst Geschädigte dienstlicher Vorfälle sein. Typische Situationen sind Mobbing, Benachteiligung bei Beförderungen oder Versetzungen sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge unangemessener Arbeitsbedingungen oder Fehlverhaltens von Kollegen und Vorgesetzten. In diesen sensiblen Situationen ist es besonders wichtig, eine juristisch versierte und empathische Begleitung zu haben. Ich setze mich engagiert dafür ein, Ihre Rechte als Geschädigter gegenüber dem Dienstherrn durchzusetzen. Dabei begleite ich Sie bei der Prüfung von Schmerzensgeldansprüchen, der Klärung dienstrechtlicher Konsequenzen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz oder Rehabilitierung. Mein Ansatz ist stets lösungsorientiert und vertraulich, um Ihre persönliche und berufliche Situation bestmöglich zu schützen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, die sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch Ihre individuelle Lage berücksichtigt. So sorgen wir dafür, dass Sie nicht nur Gerechtigkeit erfahren, sondern auch Ihre Position und Ihren Ruf im Dienst nachhaltig stärken. Als Ihr Anwalt für Beamtenrecht stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten und Ihre Rechte zu wahren.

Als spezialisierter Anwalt für Beamtenrecht und Anwalt für Disziplinarrecht habe ich mich der Aufgabe verschrieben, Beamtinnen und Beamten in allen Stadien ihres Berufslebens zu unterstützen – von der Einstellung über Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zur Verteidigung in disziplinarrechtlichen Verfahren. Mein Fokus liegt darauf, Ihnen nicht nur eine rechtliche Einschätzung zu geben, sondern Ihnen auch Perspektiven und Handlungsspielräume aufzuzeigen. Dabei sehe ich mich nicht als distanzierter Berater, sondern als engagierter Partner, der Ihre Interessen konsequent vertritt.
Mein Beratungsansatz ist lösungsorientiert und pragmatisch: Zunächst nehmen wir uns gemeinsam Zeit, um Ihren Fall ausführlich zu besprechen und eventuelle Konfliktfelder zu identifizieren. Danach entwerfen wir eine Strategie, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Ob Sie nur eine erste Einschätzung benötigen, eine umfassende außergerichtliche Klärung anstreben oder gezielt nach Prozessvertretung suchen – ich passe meinen Einsatz Ihren Vorstellungen an. Neben der rein juristischen Beratung lege ich auch Wert darauf, dass Sie den Hintergrund der rechtlichen Schritte verstehen und jederzeit den Überblick behalten. Denn nur mit einer offenen Kommunikation und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit lässt sich Ihr Fall im Beamten- und Disziplinarrecht erfolgreich und nachhaltig lösen.
Das Beamtenrecht und das Disziplinarrecht stellen zwei eng miteinander verknüpfte, aber dennoch eigenständige Rechtsgebiete dar. Wer einen Anwalt für Beamtenrecht sucht, möchte in der Regel sicherstellen, dass er einen verlässlichen Partner an seiner Seite hat, der die Besonderheiten des Dienstverhältnisses genau kennt. Ebenso ist ein Anwalt für Disziplinarrecht gefragt, wenn es um die Abwehr von Vorwürfen geht, die den beamtenrechtlichen Status gefährden können. In beiden Feldern sind fundierte Kenntnisse, Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt, denn nicht selten können die Folgen einer falschen Entscheidung weitreichende Konsequenzen für das gesamte Berufsleben haben.
Mit meiner Spezialisierung auf Beamtenrecht und Disziplinarrecht biete ich Ihnen genau diese Kombination aus Expertise und Engagement. Ich stehe für eine transparente, nachvollziehbare und konsequente Vertretung Ihrer Interessen. Dabei ist mir bewusst, dass jede Situation unterschiedlich ist und individuelle Lösungswege erfordert. Ob Sie Fragen zur Laufbahn haben, eine Versetzung oder Beförderung anfechten wollen, disziplinarrechtliche Maßnahmen drohen oder Sie Unterstützung bei komplexen Verwaltungsverfahren benötigen – ich berate Sie gern umfassend und setze mich dafür ein, dass Sie Ihre beruflichen Ziele erreichen.
Zögern Sie nicht, bereits bei ersten Unsicherheiten den Kontakt zu suchen. Im Beamten- und Disziplinarrecht gilt häufig: Je früher Sie anwaltlichen Rat einholen, desto größer ist die Chance, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder rechtliche Nachteile abzuwenden. Ich, Dr. Thorsten Eidenmüller, freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie Schritt für Schritt auf Ihrem beruflichen Weg zu begleiten – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Tätigkeit im Staatsdienst konzentrieren können.
