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Die Treuepflicht für Beamte

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Die Treuepflicht ist eine der tragenden Grundpflichten des Beamtenverhältnisses. Sie verpflichtet den Beamten, sich eindeutig zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und sein gesamtes dienstliches wie außerdienstliches Verhalten daran auszurichten. Der Beamte hat die Interessen seines Dienstherrn zu wahren, dienstliche Anordnungen zu befolgen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in seine Integrität oder die Funktionsfähigkeit der Verwaltung beeinträchtigen könnte.

Die Treuepflicht wirkt über den Dienst hinaus. Auch außerdienstliches Verhalten kann disziplinarrechtlich relevant werden, wenn es geeignet ist, das Ansehen des öffentlichen Dienstes zu beschädigen oder Zweifel an der Verfassungstreue zu begründen. In der Praxis spielen hier insbesondere Äußerungen in sozialen Medien, strafrechtlich relevantes Verhalten oder politisch-extremistische Betätigungen eine Rolle. Verstöße können je nach Schwere disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach sich ziehen.