Die Ausbildung ist der Einstieg in die Laufbahn im öffentlichen Dienst. Sie erfolgt in der Regel im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes und schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. Ziel ist es, die notwendigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten für die spätere Tätigkeit zu vermitteln. Neben theoretischen Inhalten gehören hierzu auch praktische Einsätze innerhalb der Verwaltung.
Bereits in dieser Phase gelten die beamtenrechtlichen Pflichten. Anwärter stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und haben sich an dienstliche Vorgaben zu halten; Verstöße können auch während der Ausbildung Folgen haben.
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob die Anforderungen erfüllt werden. Leistungen, Verhalten und Entwicklung werden laufend bewertet. Zeigt sich, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann dies Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Ausbildung haben. Entscheidend ist, ob der Anwärter die Gewähr bietet, die Aufgaben des angestrebten Amtes künftig zuverlässig zu erfüllen.
Die Ausbildung ist damit mehr als eine reine Vorbereitungszeit. Sie ist bereits Teil der beamtenrechtlichen Laufbahn.