
Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) regelt die wesentlichen Grundsätze des Beamtenverhältnisses auf Bundes- und Länderebene und löste 2009 das frühere Beamtenrechtsrahmengesetz ab. Es enthält zentrale Bestimmungen, die für alle Beamtinnen und Beamten innerhalb Deutschlands gültig sind, unabhängig davon, ob sie beim Bund oder in einem Bundesland tätig sind. Ziel des Gesetzes ist es, das Statusrecht einheitlich und übersichtlich zu gestalten. So schreibt das BeamtStG beispielsweise vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um überhaupt in ein Beamtenverhältnis berufen zu werden. Hierzu zählen unter anderem die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit, die charakterliche Eignung sowie körperliche und geistige Gesundheit. Darüber hinaus regelt das Gesetz die Pflichten und Rechte der Beamtinnen und Beamten, etwa die Pflicht zur Verfassungstreue und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Auch Fragen rund um Nebentätigkeiten, Versetzungen oder Abordnungen werden durch das BeamtStG einheitlich geklärt. In Kombination mit den jeweiligen Landesbeamtengesetzen bildet es damit das Fundament des deutschen Beamtenrechts.