
Unter einem Beamtenverhältnis versteht man das besondere Dienst- und Treueverhältnis zwischen einem Staat (Bund oder Länder) und einer Person, die als Beamtin oder Beamter ernannt wird. Dieses Verhältnis unterscheidet sich grundlegend von einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (etwa einem Angestelltenverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Es beruht auf einer hoheitlichen Ernennung durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde, die das Beamtenverhältnis begründet. In diesem Rahmen trägt der Staat als Dienstherr eine besondere Fürsorgepflicht für die Beamtin oder den Beamten, während diese bzw. dieser sich zur Gesetzestreue, zur Verschwiegenheit und zur vollen Hingabe an den Beruf verpflichtet. Gleichzeitig verfügt der Staat über disziplinarrechtliche Befugnisse, falls es zu Pflichtverletzungen kommt. Das Beamtenverhältnis ist in unterschiedlichen Ausprägungen möglich, beispielsweise als Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit. Infolge dieser Statusformen genießen Beamtinnen und Beamte einen besonders hohen Kündigungsschutz, haben jedoch auch besondere Pflichten. Sie übernehmen hoheitliche Aufgaben, die nur ihnen vorbehalten sind, weil sie eng mit dem staatlichen Gewaltmonopol verknüpft sind.