
Ein Beamter auf Probe befindet sich in einer entscheidenden Bewährungsphase nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung. Innerhalb dieser Zeit muss er unter realen Bedingungen beweisen, dass er fachlich und charakterlich geeignet ist, die dienstlichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies umfasst sowohl die praktische Anwendung erlernter Methoden als auch die Einhaltung der beamtenrechtlichen Pflichten wie Loyalität, Neutralität und Einsatzbereitschaft. Typischerweise wird die Dauer der Probezeit durch Vorschriften in den Landesbeamtengesetzen oder im Bundesbeamtengesetz festgelegt. Zeigen sich währenddessen Leistungsdefizite oder schwerwiegende Pflichtverstöße, kann das Beamtenverhältnis leichter beendet werden als bei einem Beamten auf Lebenszeit. Ein Beamter auf Probe erhält bereits eine Besoldung und genießt einige beamtenrechtliche Vorteile, allerdings ohne den umfassenden Kündigungsschutz, den er nach erfolgreicher Probezeit besitzt. Bleibt die Beurteilung positiv, mündet die Phase in die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, was eine langfristige Perspektive und größere berufliche Sicherheit mit sich bringt.