
Ein Beamter auf Widerruf befindet sich in einer frühen Phase des Beamtenverhältnisses, in der er noch keinen dauerhaften Status besitzt. Meist handelt es sich hierbei um Anwärterinnen oder Anwärter, die eine Laufbahnausbildung oder ein Studium absolvieren, um sich für hoheitliche Aufgaben zu qualifizieren. Während dieser Ausbildungszeit müssen sie bereits die Grundpflichten eines Beamten erfüllen, etwa die Pflicht zur Verfassungstreue und zur Neutralität. Gleichzeitig dürfen sie bestimmte hoheitliche Befugnisse ausüben, die für ihre zukünftige Tätigkeit relevant sind. Da der Status auf Widerruf jederzeit beendet werden kann, besteht ein geringerer Kündigungsschutz als bei Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit. Dies gibt dem Dienstherrn die Möglichkeit, sich schnell von ungeeigneten Personen zu trennen. Umgekehrt ermöglicht es Anwärterinnen und Anwärtern, sich intensiv mit ihrem späteren Aufgabengebiet vertraut zu machen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase folgt in der Regel die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.