
Beförderung bezeichnet den Aufstieg eines Beamten in ein höheres Statusamt innerhalb derselben Laufbahn. Sie ist meist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa eine positive Beurteilung, ein erfolgreiches Auswahlverfahren oder Mindestdienstzeiten. Beförderungen folgen dem Leistungsprinzip und sollen sicherstellen, dass herausragende fachliche Kompetenzen und persönliches Engagement honoriert werden. Dabei gelten strenge Vorgaben, um Willkür oder Vetternwirtschaft zu vermeiden. Häufig wird eine Beförderung von einem gestiegenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich begleitet. Gleichzeitig erhöht sich die Besoldung, was sich positiv auf künftige Versorgungsansprüche auswirkt. Die formale Ernennung erfolgt schriftlich durch Aushändigung einer Beförderungsurkunde. Bei Unstimmigkeiten entscheiden oft Dienstgerichte über die Rechtmäßigkeit der Beförderungsentscheidung und deren Kriterien.