
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) ist die zentrale Rechtsquelle für die Beamtinnen und Beamten des Bundes. Es enthält grundlegende Regelungen zur Berufung, zum Laufbahnwesen, zur Besoldung, zu den Rechten und Pflichten sowie zu Disziplinarmaßnahmen. Daneben definiert es Voraussetzungen für die Ernennung, Probezeiten, Aufstiegsregelungen und Modalitäten zur Zurruhesetzung. Das Bundesbeamtengesetz steht in enger Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz, das allgemeine Prinzipien vorgibt. Während das Beamtenstatusgesetz sowohl für Bundes- als auch für Landesbeamte gilt, schreibt das BBG spezifische Vorschriften für den unmittelbaren Bundesdienst vor. Bei dienstrechtlichen Streitigkeiten dient das Bundesbeamtengesetz oft als Rechtsgrundlage für gerichtliche Auseinandersetzungen in beamtenrechtlichen Verfahren.