
Disziplinarmaßnahme ist eine rechtliche Konsequenz, die ein Dienstherr gegenüber Beamtinnen und Beamten verhängt, wenn diese ein Dienstvergehen begangen haben. Sie soll Fehlverhalten sanktionieren und die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung sicherstellen. Typische Maßnahmen sind Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Zurückstufung oder sogar Entfernung aus dem Dienst. Das Disziplinarverfahren prüft, ob eine Verletzung der Beamtenpflichten vorliegt und welche Reaktion angemessen ist. Dabei wird unter anderem der Grad des Verschuldens berücksichtigt. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Die Strafe darf nicht härter sein als nötig. Dienstherrn haben dabei einen Ermessensspielraum, sind jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden. Beamte können Entscheidungen durch Widerspruch oder Klage anfechten und gerichtlich überprüfen.