
Unter Fachaufsicht versteht man die inhaltliche Kontrolle und Anleitung einer übergeordneten Behörde über die nachgeordneten Dienststellen oder Beamten. Sie bezieht sich auf die sachgerechte Erledigung dienstlicher Aufgaben, also die fachliche Korrektheit von Entscheidungen und Vorgängen. Damit unterscheidet sie sich von der Dienstaufsicht, die insbesondere auf disziplinarisches Verhalten und persönliche Angelegenheiten abzielt. Die Fachaufsicht kann Anordnungen treffen, Anweisungen geben oder Eingriffe in laufende Verfahren vornehmen, sofern dies zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsablaufs erforderlich ist. Ziel ist, einheitliche Standards und Rechtsanwendung zu gewährleisten. Werden Fehler festgestellt, kann die Fachaufsichtsbehörde korrigierend einschreiten oder das Verfahren neu anordnen.