Jugendverfehlungen sind Pflichtverstöße oder Straftaten, die vor der Begründung des Beamtenverhältnisses begangen wurden. Sie können insbesondere im Zusammenhang mit der Einstellung oder bei später bekannt gewordenen Umständen relevant werden.
Entscheidend ist, ob das frühere Verhalten noch Rückschlüsse auf die persönliche Eignung zulässt. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Zu berücksichtigen sind insbesondere der zeitliche Abstand, die Schwere des Verstoßes und die weitere Entwicklung – wer sich über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei verhält, kann frühere Verfehlungen häufig relativieren.
Nicht jede frühere Auffälligkeit wirkt sich aus. Maßgeblich ist, ob sie Zweifel an der heutigen Zuverlässigkeit begründet. Die Bewertung erfolgt stets im Gesamtzusammenhang und orientiert sich daran, ob der Beamte den Anforderungen des Amtes gerecht wird.