Staatsanwälte nehmen eine besondere Rolle im öffentlichen Dienst ein. Sie sind für die Strafverfolgung verantwortlich und handeln als Organe der Rechtspflege.
Von ihnen wird erwartet, dass sie strikt nach Recht und Gesetz handeln. Neutralität, Sachlichkeit und persönliche Zuverlässigkeit sind grundlegende Voraussetzungen für diese Tätigkeit. Pflichtverstöße wiegen in diesem Bereich regelmäßig schwer: Wer für die Durchsetzung des Strafrechts zuständig ist, muss selbst in besonderem Maße rechtstreu auftreten – andernfalls wird das Vertrauen in die Amtsführung schnell in Frage gestellt.
Auch außerdienstliches Verhalten kann relevant werden. Entscheidend ist, ob daraus Zweifel an der Unabhängigkeit oder an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben entstehen. Im Ergebnis kommt es darauf an, ob das Vertrauen in die Funktion noch besteht; ist dieses Vertrauen beeinträchtigt, können sich daraus erhebliche dienstrechtliche Folgen ergeben.