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Ein Tätlicher Angriff auf Beamte

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Liegt ein solcher Angriff im Zusammenhang mit der Dienstausübung oder aufgrund der Stellung als Amtsträger vor, kann dies einen qualifizierten Dienstunfall begründen. Daraus folgen besondere Ansprüche, etwa auf Unfallfürsorgeleistungen. Zudem kommen zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Täter in Betracht. In Fällen, in denen diese Ansprüche wirtschaftlich nicht durchsetzbar sind, kann unter engen gesetzlichen Voraussetzungen der Dienstherr zur Übernahme des Schmerzensgeldes verpflichtet sein. Die rechtliche Bewertung hängt im Einzelfall maßgeblich von der Abgrenzung zwischen fahrlässigem Verhalten und vorsätzlichem Angriff ab.