Innerdienstliche Weiterbildung umfasst Fortbildungsmaßnahmen, die vom Dienstherrn organisiert oder angeordnet werden und einen unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Tätigkeit haben. Sie dient dazu, Kenntnisse aktuell zu halten, neue Entwicklungen aufzugreifen und die Einsatzfähigkeit im Amt zu sichern. Im Unterschied zur privaten Weiterbildung steht hier das dienstliche Interesse im Vordergrund.
Die Teilnahme ist in der Regel verpflichtend, wenn die Maßnahme angeordnet wird. Fortbildungen sind Teil der Dienstausübung; Inhalte und Umfang richten sich nach den Anforderungen des jeweiligen Aufgabenbereichs. Der Dienstherr ist gehalten, geeignete Fortbildungsangebote bereitzustellen – dies gehört zu einer ordnungsgemäßen Personalführung und steht auch im Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht. Beamte sollen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben dauerhaft sachgerecht zu erfüllen.
In der Praxis kommt innerdienstlichen Weiterbildungen auch bei Leistungsbewertungen Bedeutung zu. Soweit Fortbildungen mit Prüfungen oder benoteten Leistungsnachweisen verbunden sind, können diese Ergebnisse in Beurteilungen einfließen; sie sind dann nachvollziehbar überprüfbar und können bei Auswahlentscheidungen berücksichtigt werden. Auch für die weitere Laufbahn können solche Maßnahmen relevant sein: Bestimmte Funktionen setzen entsprechende Qualifikationen voraus oder werden durch erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungen vorbereitet.
Konflikte entstehen häufig dort, wo Fortbildungsangebote ungleich verteilt sind, Leistungen nicht berücksichtigt werden oder Unklarheiten über die Verpflichtung zur Teilnahme bestehen. Innerdienstliche Weiterbildung ist damit ein fester Bestandteil des Beamtenverhältnisses: Sie dient nicht nur der fachlichen Entwicklung, sondern ist zugleich ein Instrument zur Bewertung und Weiterentwicklung der dienstlichen Leistung.