
Die Zurruhesetzung bezeichnet die Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses und den Übergang in den Ruhestand. Sie kann aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze, dauerhafter Dienstunfähigkeit oder auf Antrag bei Vorliegen gesetzlicher Voraussetzungen erfolgen. Während bei der Altersgrenze das Ausscheiden in der Regel zum Ende des Monats nach Vollendung des entsprechenden Lebensjahres erfolgt, erfordert die Feststellung der Dienstunfähigkeit ein ärztliches Gutachten. Die Zurruhesetzung hat weitreichende Folgen, beispielsweise den Bezug von Ruhegehalt statt regulärer Besoldung. Allerdings kann das Ruhegehalt gekürzt werden, wenn bestimmte Dienstzeiten oder Altersgrenzen nicht erfüllt sind. Ein eventuelles Widerspruchs- oder Klageverfahren prüft die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung.