spark-bg

Das Dienstvergehen

vector-circle-one

Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn eine Beamtin oder ein Beamter schuldhaft gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstößt. Dabei kann es sich um eine Verletzung dienstlicher Aufgaben, gesetzlicher Vorschriften oder beamtenrechtlicher Prinzipien handeln. Beispiele sind unentschuldigtes Fehlen, Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht oder strafrechtlich relevantes Verhalten. Für die Bewertung ist nicht nur das objektive Fehlverhalten relevant, sondern auch der Verschuldensgrad. Je nach Schwere und Häufigkeit des Dienstvergehens reichen die Disziplinarmaßnahmen von einer Rüge bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Ziel ist, das Vertrauen zwischen Dienstherr und Beamten aufrechtzuerhalten. Wiederholtes Fehlverhalten kann weitreichende berufliche Konsequenzen nach sich ziehen, sowie spürbare disziplinarrechtliche Sanktionen.