Das Prüfungsrecht erfasst alle Leistungsnachweise im Rahmen von Ausbildung, Studium und Fortbildung im öffentlichen Dienst. Dazu gehören insbesondere Laufbahnprüfungen, Studienleistungen an Verwaltungshochschulen sowie Prüfungen innerhalb innerdienstlicher Weiterbildungen.
Prüfungen haben häufig unmittelbare Auswirkungen auf den weiteren beruflichen Weg. Sie entscheiden darüber, ob eine Ausbildung abgeschlossen wird oder ob bestimmte Qualifikationen nachgewiesen sind. Solche Entscheidungen müssen rechtlichen Anforderungen genügen: Das Verfahren hat ordnungsgemäß abzulaufen, und die Bewertung muss auf einer nachvollziehbaren Grundlage beruhen.
In der Praxis kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über Bewertungen oder das Nichtbestehen. Maßgeblich ist, ob die Leistung sachgerecht beurteilt wurde und die Entscheidung auf einer tragfähigen Grundlage beruht. Auch der Ablauf der Prüfung ist von Bedeutung – Fehler im Verfahren, unklare Aufgabenstellungen oder fehlende Begründungen können dazu führen, dass eine Entscheidung nicht bestehen bleibt. Soweit Leistungen benotet werden, müssen die Bewertungen überprüfbar sein; sie dürfen nicht pauschal erfolgen, sondern müssen erkennen lassen, wie das Ergebnis zustande gekommen ist.
Das Prüfungsrecht ist damit ein eigenständiger Bereich innerhalb des Beamtenrechts. Es hat unmittelbare Auswirkungen auf Ausbildung und Laufbahn und ist häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.