Das Studium an einer Verwaltungshochschule ist regelmäßig Bestandteil der Ausbildung für den gehobenen Dienst. Es verbindet fachtheoretische Inhalte mit praktischen Ausbildungsabschnitten. Vermittelt werden vor allem rechtliche, wirtschaftliche und verwaltungsbezogene Kenntnisse; Ziel ist eine eigenständige Tätigkeit in der Verwaltung.
Das Studium erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses. Die Studierenden sind häufig bereits Beamte auf Widerruf und unterliegen den entsprechenden Pflichten. Auch während des Studiums sind dienstliche Vorgaben zu beachten – Fehlverhalten kann sich nicht nur auf den Studienverlauf, sondern auch auf das Beamtenverhältnis auswirken.
Leistungen und Prüfungen sind entscheidend für den weiteren Weg. Sie bilden die Grundlage für den Abschluss und den Übergang in das Beamtenverhältnis auf Probe. In der Praxis kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen über Bewertungen, Prüfungsentscheidungen oder den weiteren Fortgang der Ausbildung; maßgeblich ist, ob diese Entscheidungen nachvollziehbar getroffen wurden und rechtlich Bestand haben.
Das Studium an der Verwaltungshochschule ist damit ein zentraler Abschnitt der Ausbildung, in dem die Grundlage für die spätere Tätigkeit gelegt wird.